Klasse B

 

    • Kraftwagen bis max. 3,5t und max 8 Sitzplätzen (zzgl. dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750kg sowie Zugkombinationen bis 3,5t
  • Ausbildung auch auf Automatik möglich (VW Polo)
  • Voraussetzungen

    • 18 Jahre
    • Einschluss von Klassen: L und AM

Klasse B Schlüsselzahl 196 (A1)

Mit der Einführung der Schlüsselzahl 196 ist es Besitzern der Klasse B nun unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. (Umgangssprachlich “die 125er”, max. 125 Kubik, max 11 KW Leistung)

Voraussetzungen

  • mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B
  • mindestens 25 Jahre alt
  • Fahrerschulung im Mindestumfang von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie, fünf Praxis)

BE / BE96

  • Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750kg (es sei denn, die Fahrzeugkombination fällt unter Klasse B)
  • BE umfasst das führen von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3500 kg, wenn dies nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs beträgt.
  • BE96 umfasst Fahrzeugkombinationen von einer zulässigen Gesamtmasse von max. 4250 kg und stelle somit eine Erweiterung der Klasse B dar. Bei dieser Fahrerlaubnisklasse handelt es sich um eine reine Fahrschulausbildung ohne theoretische und praktische Prüfungen.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz bei beiden Klassen die Klasse B

Klasse A

 

  • auch mit Beiwagen

Voraussetzungen

  • 20 (bei Direkteinstieg 24) Einschluss von Klassen: A1, A2 und AM
  • Vorbesitz einer Klasse:
    2 Jahre Klasse A2 (begrenzt), oder Direkteinstieg

Klasse A1

  • Krafträder („Leichtkrafträder“) bis 125ccm, max. 11kw Nennleistung und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,1 kw/kg
  • ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

Voraussetzungen

  • 16 Jahre Einschluss von Klassen: M

Klasse A2

 

  • Krafträder, auch mit Beiwagen mit
    max. 25kw (48PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,2 kw/kg

Voraussetzungen

  • 18 Jahre
  • Einschluss von Klassen: A1 und AM
  • Vorbesitz einer Klasse: A1, oder Direkteinstieg

Klasse AM

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50ccm und 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Voraussetzungen

  • 16 Jahre

Mofa

  • Einspurige Kraftfahrzeuge mit den Merkmalen eines Fahrrads mit Hilfsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h

Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 15