Klasse B

Führerscheinklasse B

Fahrzeuge

  • Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (zzgl. dem Fahrersitz),
    auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 t

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre (begleitendes Fahren ab 17 Jahre)
  • Einschluss von Klassen L und AM

Schaltung / Automatik / B197

  • Es ist möglich, die Ausbildung nur auf einem handgeschalteten Fahrzeug zu machen –
    was am Ende das Fahren aller Fahrzeuge ermöglicht.
  • Es ist möglich, die Ausbildung nur auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu machen –
    was am Ende auch nur das Fahren dieser Fahrzeuge ermöglicht.
  • B197 bietet die Möglichkeit der Ausbildung auf beiden Fahrzeugtypen, bei der der Großteil
    der Ausbildung und die praktische Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug stattfindet
    (mindestens 10 Fahrstunden und eine Testfahrt auf dem Schalter).
Klasse B – Übersicht

Klasse B Schlüsselzahl 196 (A1)

Mit der Einführung der Schlüsselzahl 196 ist es Besitzern der Klasse B nun unter bestimmten
Voraussetzungen erlaubt, Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen (umgangssprachlich „die 125er“,
max. 125 Kubik, max. 11 kW Leistung).

Voraussetzungen

  • mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B
  • mindestens 25 Jahre alt
  • Fahrerschulung im Mindestumfang von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
    (vier Theorie, fünf Praxis)

BE / B96

Führerscheinklasse BE / B96
  • Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeugkombination fällt unter Klasse B)
  • BE umfasst das Führen von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 kg,
    wenn dies nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs beträgt.
  • B96 umfasst Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 4.250 kg und stellt
    somit eine Erweiterung der Klasse B dar. Bei dieser Fahrerlaubnisklasse handelt es sich um eine
    reine Fahrschulausbildung ohne theoretische und praktische Prüfungen.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz bei beiden Klassen: Klasse B

Klasse A

Führerscheinklasse A
  • auch mit Beiwagen

Voraussetzungen

  • 20 (bei Direkteinstieg 24); Einschluss von Klassen: A1, A2 und AM
  • Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A2 (begrenzt), oder Direkteinstieg

Klasse A1

Führerscheinklasse A1
  • Krafträder („Leichtkrafträder“) bis 125 ccm, max. 11 kW Nennleistung und einem
    leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,1 kW/kg
  • ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

Voraussetzungen

  • 16 Jahre; Einschluss von Klassen: M

Klasse A2

Führerscheinklasse A2
  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit max. 35 kW (48 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht
    von max. 0,2 kW/kg

Voraussetzungen

  • 18 Jahre
  • Einschluss von Klassen: A1 und AM
  • Vorbesitz einer Klasse: A1, oder Direkteinstieg

Klasse AM

Führerscheinklasse AM
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Voraussetzungen

  • 16 Jahre

Mofa

Mofa
  • Einspurige Kraftfahrzeuge mit den Merkmalen eines Fahrrads mit Hilfsmotor und einer
    bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 15

Hennings Fahrschule GbR

Marcel Bär
Industriestr. 12 – 95336 Mainleus