Klasse B

Fahrzeuge
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Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (zzgl. dem Fahrersitz),
auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 t
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre (begleitendes Fahren ab 17 Jahre)
- Einschluss von Klassen L und AM
Schaltung / Automatik / B197
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Es ist möglich, die Ausbildung nur auf einem handgeschalteten Fahrzeug zu machen –
was am Ende das Fahren aller Fahrzeuge ermöglicht. -
Es ist möglich, die Ausbildung nur auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu machen –
was am Ende auch nur das Fahren dieser Fahrzeuge ermöglicht. -
B197 bietet die Möglichkeit der Ausbildung auf beiden Fahrzeugtypen, bei der der Großteil
der Ausbildung und die praktische Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug stattfindet
(mindestens 10 Fahrstunden und eine Testfahrt auf dem Schalter).

Klasse B Schlüsselzahl 196 (A1)
Mit der Einführung der Schlüsselzahl 196 ist es Besitzern der Klasse B nun unter bestimmten
Voraussetzungen erlaubt, Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen (umgangssprachlich „die 125er“,
max. 125 Kubik, max. 11 kW Leistung).
Voraussetzungen
- mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B
- mindestens 25 Jahre alt
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Fahrerschulung im Mindestumfang von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
(vier Theorie, fünf Praxis)
BE / B96

- Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeugkombination fällt unter Klasse B)
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BE umfasst das Führen von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 kg,
wenn dies nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs beträgt. -
B96 umfasst Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 4.250 kg und stellt
somit eine Erweiterung der Klasse B dar. Bei dieser Fahrerlaubnisklasse handelt es sich um eine
reine Fahrschulausbildung ohne theoretische und praktische Prüfungen.
Voraussetzungen
- Vorbesitz bei beiden Klassen: Klasse B
Klasse A

- auch mit Beiwagen
Voraussetzungen
- 20 (bei Direkteinstieg 24); Einschluss von Klassen: A1, A2 und AM
- Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A2 (begrenzt), oder Direkteinstieg
Klasse A1

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Krafträder („Leichtkrafträder“) bis 125 ccm, max. 11 kW Nennleistung und einem
leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,1 kW/kg - ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
Voraussetzungen
- 16 Jahre; Einschluss von Klassen: M
Klasse A2

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Krafträder, auch mit Beiwagen, mit max. 35 kW (48 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht
von max. 0,2 kW/kg
Voraussetzungen
- 18 Jahre
- Einschluss von Klassen: A1 und AM
- Vorbesitz einer Klasse: A1, oder Direkteinstieg
Klasse AM

- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Voraussetzungen
- 16 Jahre
Mofa

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Einspurige Kraftfahrzeuge mit den Merkmalen eines Fahrrads mit Hilfsmotor und einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15
