Klasse B
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- Kraftwagen bis max. 3,5t und max 8 Sitzplätzen (zzgl. dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750kg sowie Zugkombinationen bis 3,5t
- Ausbildung auch auf Automatik möglich (VW Polo)
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Voraussetzungen
- 18 Jahre
- Einschluss von Klassen: L und AM
Klasse B Schlüsselzahl 196 (A1)
Mit der Einführung der Schlüsselzahl 196 ist es Besitzern der Klasse B nun unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. (Umgangssprachlich “die 125er”, max. 125 Kubik, max 11 KW Leistung)
Voraussetzungen
- mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B
- mindestens 25 Jahre alt
- Fahrerschulung im Mindestumfang von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie, fünf Praxis)
BE / BE96
- Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750kg (es sei denn, die Fahrzeugkombination fällt unter Klasse B)
- BE umfasst das führen von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3500 kg, wenn dies nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs beträgt.
- BE96 umfasst Fahrzeugkombinationen von einer zulässigen Gesamtmasse von max. 4250 kg und stelle somit eine Erweiterung der Klasse B dar. Bei dieser Fahrerlaubnisklasse handelt es sich um eine reine Fahrschulausbildung ohne theoretische und praktische Prüfungen.
Voraussetzungen
- Vorbesitz bei beiden Klassen die Klasse B
Klasse A
- auch mit Beiwagen
Voraussetzungen
- 20 (bei Direkteinstieg 24) Einschluss von Klassen: A1, A2 und AM
- Vorbesitz einer Klasse:
2 Jahre Klasse A2 (begrenzt), oder Direkteinstieg
Klasse A1
- Krafträder („Leichtkrafträder“) bis 125ccm, max. 11kw Nennleistung und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,1 kw/kg
- ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
Voraussetzungen
- 16 Jahre Einschluss von Klassen: M
Klasse A2
- Krafträder, auch mit Beiwagen mit
max. 25kw (48PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,2 kw/kg
Voraussetzungen
- 18 Jahre
- Einschluss von Klassen: A1 und AM
- Vorbesitz einer Klasse: A1, oder Direkteinstieg
Klasse AM
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50ccm und 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Voraussetzungen
- 16 Jahre
Mofa
- Einspurige Kraftfahrzeuge mit den Merkmalen eines Fahrrads mit Hilfsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
Vorraussetzungen
- Mindestalter: 15